Ein Gebäude kann nicht sprechen und sich bemerkbar machen um Schädigungen anzuzeigen. Daher sind Instandhaltungskonzepte für Bauwerke erforderlich, welche am Markt immer häufiger Bestandteil der Planung werden. Der AP-Instandhaltungs-Prozess (AP-IH-P) ist ein speziell daraufhin entwickelter Prozess zur Sicherstellung der geplanten Nutzungsdauer.
Dieses Thema hat auch in der Fachliteratur Einzug gehalten, bzw. ist schon immer in den zugehörigen Betonnormen angeführt. Wie z.B. im Eurocode 2 (EC2) - “Angemessene Instandhaltung ist die Voraussetzung für die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit und Funktion“. Die Instandhaltung dient nach DIN 31051 dem Erhalt oder der Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands des Bauwerks.
Parkraum der neu errichtet oder kostenintensiv instandgesetzt wurde, muss betreut werden. Somit müssen Inspektionen (Inaugenscheinnahme eines Sachkundigen) zur Feststellung des IST-Zustandes erfolgen.